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Miet- und Wohneigentumsrecht

Das sorgenfreie Wohnen, ob in der Mietwohnung oder im Eigentum, steht für die meisten Menschen an der obersten Stelle ihrer Bedürfnisse.

Spätere Konflikte sind aber oft bereits im Mietvertrag angelegt. Durch die Mietrechtsreform und die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Mietrecht nämlich z. T. gravierende Veränderungen erfahren. Dennoch werden noch häufig veraltete Formularmietverträge verwendet, deren Klauseln nicht mehr den neuen gesetzlichen Regelungen (z. B. zur Befristung) oder der neueren Rechtsprechung (z. B. zu Schönheitsreparaturen) entsprechen.

Im Wohnungseigentumsrecht werden oft Fehler bei der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung gemacht. Die Folge sind vermeidbare Belastungen der Eigentümergemeinschaft mit Prozesskosten.

Typische Fragen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht lauten daher:

  • Sind Klauseln im Mietvertrag zu Klein- und Schönheitsreparaturen wirksam?
  • Ist eine Mieterhöhung zulässig?
  • Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß?
  • Wann darf die Miete gemindert werden?
  • Ist die Kündigung wirksam?
  • Muss der Mieter die Wohnung räumen?
  • Wann muss die Kaution hinterlegt werden, wann muss sie zurückgegeben werden?
  • Ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung immer bindend?


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