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Rechtsbereiche

Unser tägliches Leben ist geprägt durch die Allgegenwart des Rechts. Wir alle schließen jeden Tag durch mündliche oder schriftliche Zustimmung oder auch nur durch schlüssiges Verhalten rechtskräftige Verträge, mit denen wir zum Teil umfangreiche Verpflichtungen eingehen.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von privaten Rechtssubjekten (Privatpersonen, Vereinen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaften, juristische Personen des Privatrechts) untereinander. Im Gegensatz dazu regelt das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und dem Staat in seiner Funktion als Hoheitsträger. Auch zwischen Privaten und dem Staat kann Zivilrecht zur Anwendung kommen, wenn der Staat nicht als Hoheitsträger handelt (z. B. beim Kauf von Büromaterial). U. a. folgende Rechtsgebiete zählen zum Zivilrecht:

  • Darlehens- und Bürgschaftsrecht
  • Dienst-, Arbeits- und Werkvertragsrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Kaufrecht
  • Leasingrecht
  • Maklerrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Schadensersatzrecht
  • Vereinsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftrecht besteht teilweise aus zivilrechtlichen Bestimmungen, beispielsweise dem Handelsrecht als Sonderrecht der Kaufleute, aber auch aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. dem Gewerberecht. Das Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:

  • Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht
  • Gewerberecht
  • Handelsrecht
  • Handwerksrecht
  • Kartellrecht
  • Marken- und Titelschutzrecht
  • Recht des unlauteren Wettbewerbs
  • Recht der Unternehmensformen
  • Urheberrecht


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